Feststellung des Merkzeichens aG

Feststellung des Merkzeichens aG

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R –

Für die Feststellung des Merkzeichens „aG“ ist in räumlicher Hinsicht auf eine Umgebung abzustellen, wie sie nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorzufinden ist.

Unentgeltlichen Beförderung

Unentgeltliche Beförderung

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 19.09.2024, B 9 SB 2/23 R –

Einen Anspruch auf Ausgabe der kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben auch diejenigen schwerbehinderten Heimbewohner mit einer erheblichen Gehbehinderung, die ausschließlich Hilfe zur Pflege beziehen.

Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Vorzeitige Wartezeiterfüllung

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 21.10.2021, B 5 R 1/21 R

Die Rentenversicherungspflicht bei Eintritt eines Arbeitsunfalls als Voraussetzung für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung ist mithilfe einer vorausschauenden Prognose auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Unfalls bekannten Umstände zu beurteilen.

Die objektive Beweislast für das Bestehen von Rentenversicherungspflicht bei Eintritt des Arbeitsunfalls liegt beim Rentenantragsteller.

Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R

Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.

Unterbrechung des versicherten Weges

Unterbrechung des versicherten Weges

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2019, B 2 U 31/17 R

Befindet sich der Versicherte auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte, bleibt der Versicherungsschutz bei geringfügigen Unterbrechungen des Weges bestehen.

Eine geringfügige Unterbrechung liegt nicht vor, wenn der benutzte PKW zum Zweck einer privaten Verrichtung (Briefeinwurf in Postkasten) verlassen werden muss.