Vorstellung der Rechtsgebiete im Sozialrecht

Vorstellung der Rechtsgebiete im Sozialversicherungsrecht

Was für Rechtsgebiete Ihr Anwalt für Sozialrecht abdeckt

Unter einem „Rechtsgebiet“ versteht man einen abgegrenzten Bereich des Rechts, der sich mit bestimmten Sachverhalten oder Rechtsverhältnissen befasst. Es ist jedoch schlichtweg nicht möglich, in allen denkbaren Rechtsgebieten Experte zu sein. Die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ermöglicht es einem Anwalt für Sozialrecht hingegen, sich vertieftes Wissen in einem bestimmten Bereich anzueignen. Dies führt zu einer höheren Qualität der Rechtsberatung für den Mandanten, da der Anwalt sich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in seinem Fachgebiet befindet. 

Die auf den folgenden Seiten vorgestellten Rechtsgebiete bilden daher den allergrößten Teil meiner täglichen Praxis als Anwalt für Sozialrecht ab. Sie als Mandant profitieren von dieser Spezialisierung, da Sie von einem Anwalt mit fundiertem Fachwissen und Erfahrung in Ihrem spezifischen Rechtsfall vertreten werden. Dies ist insbesondere im Sozialrecht mit seinen 14 ganz verschiedenen Büchern – vom Krankenversicherungsrecht über das Pflegerecht sowie Rentenversicherungsrecht bis zum Unfallversicherungsrecht – bedeutsam.

Zusammenfassung

Die Sozialgesetzbücher (SGB) regeln wichtige Bereiche der sozialen Sicherheit:

Das SGB V (Krankenversicherungsrecht) bestimmt die Beziehung zwischen Versicherten und der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich Leistungen wie Krankengeld und Kostenübernahmen. Das SGB XI (Pflegeversicherungsrecht) regelt die Gewährung von Pflegegraden und weiteren Pflegeleistungen, einschließlich Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das SGB VI (Rentenversicherungsrecht) umfasst Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation, wobei es detaillierte Regelungen zu Voraussetzungen und Berechnungen gibt. Das SGB VII (Unfallversicherungsrecht) hilft bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem es Leistungen wie Rehabilitation und Entschädigung regelt. Das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) soll die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherstellen. 

Diese Gesetze ermöglichen Ihnen zwar große Auswahl an Leistungen, können jedoch aufgrund ihrer Komplexität herausfordernt bei der Durchsetzung von Ansprüchen sein.

Krankenversicherungsrecht

Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Wie Sie Ihren Antrag im Krankenversicherungsrecht durchsetzen

Das Krankenversicherungsrecht (SGB V) regelt Ihre Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung: Hierbei geht es von der Gewährung von Krankengeld über die Beiträge freiwillig Versicherter bis zur Kostenübernahme einer Operation um ein weites Feld möglicher Ansprüche. Grundsätzlich legt damit das SGB V fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht. 

Als Anwalt für Sozialrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Antrag auf Leistungen im Krankenversicherungsrecht durchzusetzen und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung gewahrt bleiben.

Pflegeversicherungsrecht

Anwalt für Pflegeversicherungsrecht

Was das Pflegeversicherungsrecht außer dem Pflegegrad noch für Sie bereit hält

Das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) regelt die Gewährung eines Pflegegrades sowie weiterer Leistungen der Pflegeversicherung. Hierzu holt die Pflegeversicherung oftmals Gutachten des Medizinischen Dienstes ein. Wenn Ihnen Ihre Pflegeleistung danach nicht genehmigt wird, sollten Sie dagegen vorgehen. Neben den Pflegegraden und den damit verbundenen Leistungen umfasst das SGB XI auch Regelungen zur Verhinderungspflege, zur Kurzzeitpflege und zu weiteren Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Als Anwalt für Sozialrecht weiß ich, wie wichtig die Unterstützung in Pflegeangelegenheiten sowohl für Sie persönlich als auch für Angehörige sein kann und setze mich dafür ein, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Rentenversicherungsrecht

Anwalt für Rentenversicherungsrecht

Wodurch Sie Ihren Anspruch aus dem Rentenversicherungsrecht erreichen

Von der eigentlichen Rente über die Erwerbsminderungsrente bis zur Reha regelt das Rentenversicherungsrecht (SGB VI) einige Leistungen und Ansprüche. Das Rentenrecht enthält auch detaillierte Regelungen zu den Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen für die verschiedenen Rentenarten sowie zu den Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung und der Anrechnung von Versicherungszeiten. Doch nicht immer kommt es hier zu der richtigen Einschätzung, ob Ihnen eine Leistung zusteht, oder es werden Fehler bei der Berechnung der Rente gemacht.

Die Entscheidungen der Rentenversicherung können Sie aber mit Widerspruch und Klage überprüfen lassen. Als Anwalt für Sozialrecht kenne ich die Feinheiten des Rentenrechts und setze mich dafür ein, dass Ihre Rentenansprüche korrekt und vollständig berücksichtigt werden.

Unfallversicherungsrecht

Anwalt für Unfallversicherungsrecht

Welche Leistungen Ihnen im Unfallversicherungrecht zustehen

Das Unfallversicherungsrecht (SGB VII) soll bei Eintritt eines Versicherungsfalls, wie zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, helfen. Das Unfallversicherungsrecht regelt dann auch die entsprechenden Leistungen und deren Höhe, die im Falle eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden. Dies schließt die medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Entschädigungsleistungen wie Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente ein. 

Ich weiß, dass der Kampf um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oft zermürbend sein kann, gerade wenn man sein Leben lang gearbeitet hat. Als Ihr Anwalt für Sozialrecht sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Schwerbehindertenrecht

Anwalt für Unfallversicherungsrecht

Welche Leistungen Ihnen im Schwerbehindertenrecht zustehen

Das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) soll die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicherstellen. Benachteiligungen durch Behinderung sollen vermieden, beziehungsweise ihnen entgegengewirkt werden.

Holen Sie sich Unterstützung und setzen Sie Ihren Anspruch auf den richtigen Grad der Behinderung (GdB) oder das gewünschte Merkzeichen durch.