Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
– Bundessozialgericht,Urteil vom 07.05.2019, B 2 U 27/17 R –
Der Anspruch auf (Halb-)Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht auf Erstausbildungen begrenzt.
Der Anspruch auf (Halb-)Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht auf Erstausbildungen begrenzt.
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