Unentgeltliche Beförderung

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 19.09.2024, B 9 SB 2/23 R –

Einen Anspruch auf Ausgabe der kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben auch diejenigen schwerbehinderten Heimbewohner mit einer erheblichen Gehbehinderung, die ausschließlich Hilfe zur Pflege beziehen.