Feststellung des Merkzeichens aG

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R –

Für die Feststellung des Merkzeichens „aG“ ist in räumlicher Hinsicht auf eine Umgebung abzustellen, wie sie nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs typischerweise vorzufinden ist.