Vorzeitige Wartezeiterfüllung

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 21.10.2021, B 5 R 1/21 R

Die Rentenversicherungspflicht bei Eintritt eines Arbeitsunfalls als Voraussetzung für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung ist mithilfe einer vorausschauenden Prognose auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Unfalls bekannten Umstände zu beurteilen.

Die objektive Beweislast für das Bestehen von Rentenversicherungspflicht bei Eintritt des Arbeitsunfalls liegt beim Rentenantragsteller.