Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R

Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.