Gewährung einer Mutter-Kind-Maßnahme

 – Bundessozialgericht, Urteil vom 28.05.2019, B 1 KR 4/18 R –

Versicherte Mütter haben gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf eine beantragte Mutter-Kind-Maßnahme mit Kinderbegleitung, wenn sie der medizinischen Vorsorge bedürfen und die Mitnahme der Begleitkinder den Zweck der Maßnahme nicht gefährdet.

Der Anspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme setzt nicht voraus, dass Begleitkinder versichert sind.